Trunkenheit am Steuer bezieht sich auch auf Drohnenflüge in Schweden
Ein Gericht in Schweden hat entschieden, dass das Fliegen einer Drohne unter Alkoholeinfluss als Trunkenheit am Steuer gilt. Ein Mann wurde mit 0,69 Promille ertappt.
Trunkenheit am Steuer kann je nach Alkoholgehalt im Blut unterschiedlich geahndet werden – entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat. Ein schwedisches Gericht hat jetzt den Begriff "Steuer" jedoch weit interpretiert und auch das Fliegen einer Drohne als Teil dieses Begriffs angesehen.
Ein 55-jähriger Mann wurde im Juli ertappt, als er eine Drohne über eine Autoshow in Rättvik, rund 300 Kilometer nördlich von Stockholm, steuerte. Seine Drohne wurde von einer Polizeidrohne registriert. Zum Zeitpunkt der Veranstaltung waren private Drohnen nicht erlaubt, wie der schwedische Sender SVT berichtete. Als die Polizisten den Drohnenpiloten fanden, stellte sich heraus, dass er leicht alkoholisiert war – es wurde ein Alkoholgehalt von 0,69 Promille im Blut gemessen.