Afghanischer Attentäter nicht abgeschoben wegen Überlastung im BAMF
Der afghanische Attentäter von Aschaffenburg ist laut einem Medienbericht nicht abgeschoben worden, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2023 überlastet war.
Die "Bild"-Zeitung beruft sich auf ein vertrauliches Dokument aus dem Bundesinnenministerium. Demnach wurde das Abschiebeschreiben vom BAMF erst am 26. Juli 2023 an die zuständige Ausländerbehörde versendet, mehr als einen Monat nach der Ablehnung des Asylantrags.
Dies führte dazu, dass die Frist für die Rückführung, die am 3. August endete, zu kurz war. Weiterhin heißt es in dem Dokument, dass diese Verzögerung nicht mehr aufklärbar sei, jedoch auf die hohe Arbeitsbelastung aufgrund der großen Zugangszahlen zurückzuführen sei. Der Mann hätte laut den europäischen Regelungen nach Bulgarien abgeschoben werden müssen, da er über dieses EU-Land nach Deutschland gekommen war.